ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN COACHING

§1 DEFINITIONEN, GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSBESTANDTEILE, RANGFOLGE

(1) Coaching bezeichnet eine individuelle Maßnahme zur beruflichen Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen, Gruppen oder Teams. Es handelt sich um einen offenen, aktiven und eigenverantwortlichen Prozess.

(2) Coaching ist ein interaktives Ereignis zwischen zwei gleichberechtigten Parteien. Das Ziel besteht stets darin, die Selbstregulation zu verbessern, indem Selbstreflexion, Selbstwahrnehmung, Selbstbewusstsein und Verantwortung gefördert werden.

(3) In diesen Vertragsbestimmungen wird der Kunde, der die Coaching-Dienstleistung in Anspruch nimmt, als "Auftraggeber" bezeichnet. Der Empfänger der Leistung wird als "Klient" bezeichnet, und es kann sich auch um mehrere Empfänger handeln. Der Coach wird als "Coach" bezeichnet. Der Auftraggeber und der Coach werden gemeinsam als "Vertragsparteien" bezeichnet. Das vom Auftraggeber unterzeichnete Angebot des Coaches legt fest, ob der Auftraggeber das Coaching für sich selbst als Klient oder für andere Personen in Auftrag gibt, wie beispielsweise ein Unternehmen, das ein Einzelcoaching für einen Mitarbeiter oder ein Teamcoaching für mehrere Mitarbeiter beauftragt.

(4) Der Coach steht dem Klienten als Begleiter des Prozesses und als Auslöser für Veränderungen zur Verfügung, wobei der eigentliche Veränderungsprozess vom Klienten selbst geleistet wird. Der Klient sollte bereit und offen sein, seine eigenen Werte kritisch zu hinterfragen, sich objektiv mit seiner Person und Situation auseinanderzusetzen, sein Verhalten zu ändern und den Coach sowie seine Arbeit zu akzeptieren.

(5) Coaching stellt keine Form von Psychotherapie dar. Es werden keine pathologischen Zustände aus der Vergangenheit bis zur Gegenwart diagnostiziert, behandelt, geheilt oder gelindert.

(6) Coaching ist ein Prozess, dessen Beginn und Ende vom Klienten bzw. vom Auftraggeber bestimmt wird. Die einzelnen Coaching-Termine werden als "Sitzungen" bezeichnet.

(7) Sofern nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung im Einzelfall getroffen wird, gelten diese Vertragsbestimmungen als Bestandteil des Vertrags.

(8) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrags, auch wenn der Coach ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Falls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht mit diesen Vertragsbestimmungen übereinstimmen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Coach vor Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er diese Vertragsbestimmungen nicht akzeptiert. Unterbleibt ein solcher Hinweis, verzichtet der Auftraggeber auf die Geltendmachung seiner eigenen Geschäftsbedingungen.

(9) Jedes Angebot des Coaches (im Folgenden als "Angebot" bezeichnet) ist unverbindlich und freibleibend, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes festgelegt.

(10) Ein Vertrag zwischen dem Coach und dem Auftraggeber kommt nur zustande, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Der Auftraggeber erteilt dem Coach den Auftrag, indem er das Angebot vorbehaltlos und unverändert unterzeichnet und die Auftragserteilung an den Coach zurücksendet ("Auftragserteilung"). Mit der Auftragserteilung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Aus dem Angebot ergibt sich, ob die Auftragserteilung eingescannt und per E-Mail übermittelt, per Fax versendet (Textform) oder im Original auf dem Postweg verschickt werden muss (Schriftform).

b) Der Coach sendet dem Auftraggeber eine Bestätigung des Vertragsabschlusses ("Auftragsbestätigung") per E-Mail oder in Schriftform, je nach Wahl des Auftraggebers. (11) Die Bestandteile des Vertrags sind ausschließlich die Bestimmungen der folgenden Dokumente (zusammen als der "Vertrag" bezeichnet):

a) das Angebot des Coaches,

b) diese Vertragsbestimmungen.

(12) Bei Widersprüchen haben die oben genannten Punkte gleichzeitig Rangfolge.

§2 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Der Coach führt im Auftrag des Auftraggebers ein Coaching durch, das darauf abzielt, die aktuelle berufliche Situation des Klienten zu erfassen, aufzuarbeiten und zu optimieren. Dabei werden auch außerberufliche, insbesondere persönliche Aspekte berücksichtigt.

(2) Die Teilnahme am Coaching ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden.

(3) Das Coaching basiert auf einer kooperativen Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen, das durch ein vorbereitendes Gespräch aufgebaut wird.

(4) Der Coach wird dem Auftraggeber die angewandten Methoden, ihre Funktionsweise, den Zweck sowie die Risiken und möglichen Ergebnisse transparent offenlegen.

§5 ORT DES COACHINGS

Das Coaching findet an dem im Angebot des Coaches mitgeteilten Ort statt.

§6 ZEITLICHER RAHMEN DES COACHINGS

(1) Das Coaching beginnt mit dem Abschluss des Vertrags und endet zum im Angebot des Coaches angegebenen Beendigungszeitpunkt.

(2) Die Anzahl und Dauer der Coaching-Sitzungen werden im Angebot des Coaches festgelegt.

(3) Der Umfang des Coachings kann nach Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien erweitert oder gekürzt werden. Eine schriftliche Vereinbarung ist erforderlich.

(4) Der Klient ist verpflichtet, die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten. Falls der Klient verhindert ist, muss er den Coach rechtzeitig informieren. Der Klient kann eine geplante Coaching-Sitzung bis zu zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei absagen. Danach ist der Coach berechtigt, 50% des vereinbarten Satzes für die Sitzung als Ausgleich für entgangene Einnahmen zu verlangen. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage kann der Coach die volle Gebühr in Rechnung stellen. Wenn Klient und Auftraggeber unterschiedliche Personen sind, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Klient die Verpflichtungen gemäß diesem Absatz (4) einhält und haftet dafür.

§7 HONORAR UND ZAHLUNGSWEISE

(1) Das Honorar, einschließlich Reisekosten und Spesen, wird gemäß dem Angebot des Coaches festgelegt.

(2) Weitere Ausgaben können nur nach gesonderter schriftlicher Zustimmung mit dem Auftraggeber erstattet werden.

(3) Der Coach stellt monatlich eine Rechnung über die durchgeführten Coaching-Sitzungen aus. Die Rechnungen sind sofort zahlbar.

§8 HAFTUNG

1) Die Haftung des Coaches für Schadensersatz ist wie folgt beschränkt:

a) Der Coach haftet begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung für den Coach von zentraler Bedeutung ist und deren Nichteinhaltung die Erreichung des Vertragsziels gefährden könnte.

b) Der Coach haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzungen anderer Pflichten.

(3) Der Coach haftet in Fällen der anfänglichen Unmöglichkeit, wenn er von dem Leistungshindernis Kenntnis hatte oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

(4) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen den Coach beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(5) Die oben genannten Haftungsausschlüsse, -beschränkungen und -begrenzungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, arglistigem Verhalten oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit.

§9 VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG

(1) Der Vertrag kann gemäß § 627 BGB von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

(3) Nach der Kündigung sind die für die nächsten zwei Werktage vereinbarten Sitzungen vollständig zu vergüten.

(4) Das Coaching wird mit einem Abschlussgespräch beendet.

§ 10 DATENSCHUTZ, VERSCHWIEGENHEIT UND GESCHÄFTSUNTERLAGEN

(1) Der Coach verwendet und verarbeitet personenbezogene Daten des Klienten ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Klient hat separat seine Einwilligung erteilt oder es liegen die Voraussetzungen für eine Auftragsdatenverarbeitung vor.

(2) Sobald die personenbezogenen Daten für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden oder der Klient dies verlangt, werden sie unverzüglich und unwiederbringlich gelöscht. Eine Speicherung erfolgt nur, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Aufbewahrung verpflichtet ist oder die Daten zur Begründung, Durchführung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses mit dem Coach erforderlich sind oder aus Abrechnungsgründen gespeichert werden müssen.

(3) Der Coach setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die personenbezogenen Daten des Klienten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(4) Der Klient hat jederzeit das Recht, Auskunft über die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten oder diese einzusehen. Sind die Daten unrichtig, kann der Klient deren Berichtigung verlangen.

(5) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, als vertraulich gekennzeichnete Informationen oder Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die als vertraulich gelten, vertraulich zu behandeln. Es dürfen keine Kopien vertraulicher Informationen angefertigt oder diese Informationen Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt insbesondere für vertrauliche Informationen des Klienten. Der Coach verpflichtet sich, vertrauliche Informationen des Auftraggebers und des Klienten ausschließlich für den vereinbarten Coaching-Zweck zu verwenden. Vertrauliche Informationen müssen sicher aufbewahrt werden, um unbefugten Dritten den Zugriff zu verwehren. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, bereits vorher rechtmäßig bekannt waren, unabhängig vom Vertrag entstanden sind, sowie im Falle einer gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlichen Anordnung zur Offenlegung oder Auskunftspflicht seitens der offenlegenden Vertragspartei. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gelten zeitlich unbefristet, auch über die Vertragsdauer hinaus, und sind Dritten, die Zugriff auf vertrauliche Informationen haben, entsprechend aufzuerlegen.

(6) Es wird darauf hingewiesen, dass alle Informationen im Zusammenhang mit dem Coaching des Klienten gespeichert werden können. Nach Abschluss des Coachings gehen erstellte oder zu erstellende Unterlagen in das Eigentum des Coachs über, wobei der Klient auf Wunsch eine Kopie für seine Zwecke behalten darf. Gespeicherte Daten werden ausschließlich für die Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber und zur Qualitätssicherung verwendet. Eine Weitergabe erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Jede Vertragspartei bleibt Eigentümer ihrer eigenen Geschäftsunterlagen sowie Inhaber bestehender und zukünftiger Urheber- und anderer Schutzrechte an diesen Unterlagen (einschließlich Patente, Designs, Marken usw.). Die Rechte umfassen insbesondere das gesamte Know-how, Ressourcen- und Entwicklungsberichte, Anregungen, Ideen, Entwürfe, Gestaltungen, Muster, Modelle, Konzepte usw.

(7) Der Auftraggeber hat das Recht, Auskunft über die erbrachte Coaching-Leistung zu verlangen. Dabei gilt die Vertraulichkeitsverpflichtung des Coaches gegenüber dem Klienten gemäß vorherigem Absatz (5) für vertrauliche Informationen des Klienten.

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN